Die neue Betriebsrente für Tiermedizinische Fachangestellte
Regelungen des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Diskussion um die Rentenreform zeigt deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig nur noch eine Grundversorgung sicherstellen kann. Um den gewohnten Lebensstandard auch in Zukunft halten zu können, ist eine zusätzliche Vorsorge unverzichtbar und für die Tiermedizinischen Fachangestellten im Tarifvertrag vereinbart. Neu ist ein arbeitgeberfinanzierter Baustein zur bAV in Höhe von:
- monatlich 30 EUR für Mitarbeiterinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden sowie für Auszubildende nach der Probezeit,
- monatlich 15 EUR für Mitarbeiterinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden.
Gute Gründe für eine Umsetzung
- Weitaus günstiger als eine reguläre Gehaltsanpassung aufgrund der Sozialabgabenfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Einfache Umsetzung in Ihrer Praxis aufgrund unbürokratischer Beantragung
- Hohe Bindungswirkung durch gezielte Versorgung im Alter
Vorteilhafte Versorgung
Die Tarifvertragsparteien folgten dem Ratschlag vieler Experten, eine Regelung zur bAV in den Tarifvertrag aufzunehmen. Produktseitig verständigten Sie sich auf die Pro bAV Pensionskasse AG mit dem Tarif „GesundheitsRente“, der auf den Tarifvertrag abgestimmt ist und alle wichtigen Anforderungen einer Branchenlösung erfüllt. So ist es möglich, den Vertrag problemlos bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche fortzuführen, oder ihn beitragsfrei beispielsweise im Mutterschaftsurlaub aufrecht zu erhalten, oder als private Versicherung für den späteren Ruhestand zu besparen. Hinzu kommt eine ausgezeichnete Ablaufleistung. Mit dieser betrieblichen Altersversorgung stellen Sie Ihren Angestellten ein attraktives Versorgungskonzept zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie
Die Einrichtung der Betriebsrente für tiermedizinische Fachangestellte begleiten wir gerne in Ihrer Praxis und gestalten dabei die Abwicklung einfach und effizient. Bestimmte Aufgaben, wie die Information der Angestellten, können gänzlich von MLP übernommen werden. Sie sparen somit Zeit und können falsche Entscheidungen vermeiden.
Entgeltumwandlung als Erweiterung
Der Staat setzt zur Versorgung der Bürger verstärkt auf die betriebliche Altersversorgung. Dafür hat er bereits 2002 mit dem neuen Betriebsrentengesetz die Rahmenbedingungen für eine staatliche Förderung geschaffen: Seitdem können alle Arbeitnehmer entscheiden, dass ein Teil ihres Bruttogehalts sofort in eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber fließt (sog. Entgeltumwandlung). Für diesen Gehaltsteil sind keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Allein daraus ergibt sich ein erheblicher Zugewinn. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss aus den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 20% des Umwandlungsbetrages. Ohne Kosten für Sie – jedoch mit hervorragendem Sparpotential für ihre Arbeitnehmerinnen.
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gesprächstermin.