Bürgerentlastungsgesetz – Steuerliche Absetzbarkeit von KV-Beiträgen ab 2010

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06) festgestellt, dass der Sonderausgabenabzug von privaten Krankenversicherungsbeiträgen und privaten Pflegeversicherungsbeiträgen als existenznotwendiger Aufwand berücksichtigt werden muss. Die nur eingeschränkte Abzugsfähigkeit in Schicht 3 ist daher verfassungswidrig.

 

 

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